Erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtsarbeit sowie ein angenehmes Schulklima setzen Regeln und partnerschaftliche Formen des Zusammenlebens voraus.

Hierzu gehören im täglichen Umgang zwischen Schülern und Lehrern:

  • anhören und zuhören,
  • aussprechen lassen und nicht unterbrechen,
  • gemeinsam beraten und entscheiden,
  • Aufgabenbereiche übernehmen,
  • Konflikte gemeinsam lösen.

I.    Allgemeine Bestimmungen

1.   Alle sollen sich in der Schule wohl und vor allem sicher fühlen. Deshalb soll sich jeder Schüler auf dem Schulgrundstück und im Gebäude so verhalten, dass Mitschüler nicht gefährdet oder geschädigt werden.

2.   Jeder Schüler ist selbstverständlich verpflichtet, zur Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Gebäude beizutragen. Regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch bilden den Rahmen, der für alle verbindlich ist.

3.    Bei Versäumnissen muss spätestens am dritten Tag eine Entschuldigung der Eltern vorliegen.

4.    Damit niemand gefährdet oder gar verletzt wird, ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Folgendes untersagt:

  • Ballspielen aller Art in den Gebäuden und Räumen,
  • das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen,
  • das Mitbringen von Knallkörpern, Laserpointern und Waffen,
  • das Rauchen (auch Vapes), das Spucken und der Drogenkonsum,
  • jegliches Glücksspiel um Geld,
  • das Mitbringen und Verbreiten jugendgefährdender Objekte, auch auf Papier oder digital
  • die Verteilung werbender Schriften,
  • das Tragen und Anbringen von rechtsradikalen Symbolen sowie jede Form des Werbens für antidemokratisches, menschenverachtendes Verhalten (§131 StGB).

Schulbücher sind mit Schutzhüllen zu versehen und sorgfältig zu behandeln. Wer Bücher der Lernmittelfreiheit oder schuleigene Unterrichtsmittel beschädigt oder verliert, ist zu Schadenersatz verpflichtet.

6.    Jede Klasse hat einen Tafel- und Ordnungsdienst einzurichten. Medien dürfen nicht ohne Auftrag und Aufsicht eines Lehrers benutzt werden.

7.    Um eine Gefährdung einzelner Schüler an den Bushaltestellen zu vermeiden, muss jegliche Drängelei unterbleiben.

8.    Abstellplatz für die Fahrräder ist der Hof vor der Verwaltung sowie am Schulhof Gebäude B Watschelweg.
Mofas und Motorräder sind an den angewiesenen Parkplätzen abzustellen. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und Mofas nur geschoben werden.

9.    Tragbare Tonwiedergabe- und Bildaufnahmegeräte einschließlich Kopfhörer sowie Handys dürfen im Gebäude und auf dem Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht benutzt werden. Bei Verstößen werden diese Geräte vorübergehend im Sekretariat abgegeben und dürfen nur von den Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden. Sollten hierbei auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wird durch die Schule eine Strafanzeige gestellt werden.

10.       Haftung bei Beschädigungen
Das Schulgebäude und seine Einrichtungen dienen dem Lehrbetrieb, der Verwaltung und den Bedürfnissen der Schulgemeinde. Deshalb sind wir um die Erhaltung dieser Einrichtung bemüht. Dies bezieht sich auf das Gebäude und seine Anstriche, auf das Mobiliar und die Bestuhlung, auf die Toiletten, die Klassen- und Fachräume inklusive deren Einrichtungen und Geräte.
Wer Beschädigungen mutwillig oder fahrlässig herbeiführt, muss für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen oder den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

11.  Um den Anwohnern Belästigungen (Spucken, Rauchen) zu ersparen, ist Schülergruppen vor und nach dem Unterricht der Aufenthalt auf dem Watschelweg untersagt.

12.  Um niemanden mit unserer Kleidung zu provozieren oder zu beleidigen und als Zeichen unseres Respekts gegenüber unseren Mitschüler*innen und Lehrer*innen gilt folgende Kleiderordnung:

  • Die Oberbekleidung muss die Unterwäsche, den Brustansatz sowie den nackten Bauch bedecken
  • Shirts dürfen keine rassistischen, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Aufdrucke haben.
  • Hosen dürfen nicht kürzer als eine Handbreite unter der Schrittgrenze sein.
  • Trainingshosen gehören in den Sportunterricht.
  • Über Leggings muss eine Hose oder ein langes Oberteil getragen werden.

13.       Künstliche Nägel dürfen keine Gefährdung für sich und andere darstellen und im Unterricht nicht zu Einschränkungen führen.

Kleiderordnung an der KAS