Welche Aufgaben hat ein Klassenelternbeirat?
In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden. Dazu wird die Klassenelternschaft vom Klassenelternbeirat bei Bedarf einberufen; dies kennen wir als „Elternabend“.
Der Elternabend soll dabei mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfinden.
Am Elternabend nimmt auch die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer teil. Weiter können die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, weitere Lehrer und auf besondere Einladung auch weitere Personen teilnehmen.
Der Klassenelternbeirat bereitet zusammen mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den Elternabend vor, stimmt den Termin ab (sofern er nicht von der Schule vorgegeben wird), bespricht die Tagesordnung und erstellt die Einladung. Stehen Wahlen an, muss die Einladung zwei Wochen vor dem Elternabend den Eltern der Klasse zugehen.
Der Elternabend ist eine Veranstaltung der Klassenelternschaft. Der Klassenelternbeirat hat dabei die Möglichkeit, am Elternabend die Gesprächsleitung übernehmen.
Wie ein Elternabend ablaufen kann und was man wie vorbereiten kann, finden Sie in einem gesonderten Infoblatt von „elan“ („Eltern schulen aktive Eltern“), das Sie als PDF-Datei hier herunter laden können.
Wie schon weiter oben beschrieben, ist der Klassenelternbeirat automatisch Mitglied im Schulelternbeirat. Der Schulelternbeirat wird mindestens einmal im Schulhalbjahr vom Vorstand des Schulelternbeirats einberufen. Die Klassenelternbeiräte können Anliegen aus der Klassenelternschaft in den Schulelternbeirat einbringen und umgekehrt Informationen aus der Schule an die Eltern weitergeben.